11 Treffer in 11 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Allgemeinverfügung hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen
Urteil vom 22.01.2021 – W 8 K 20.519
VG Würzburg: Lebensmittel in Abgrenzung zu Scherzartikel - hier: „Zeolith für Tyrannosaurus“
Urteil vom 14.02.2022 – W 8 K 20.1839
VG Würzburg: Widerruf der Corona-Soforthilfe: Personalkosten für Liquiditätsengpass irrelevant
Urteil vom 23.05.2025 – W 8 K 24.1319
VG Würzburg: Widerruf einer Corona-Soforthilfe mangels Liquiditätsengpass
Urteil vom 07.07.2025 – W 8 K 24.478
VG Würzburg: Widerruf der Corona-Soforthilfe bei fehlendem Liquiditätsengpass und Überkompensation
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1531
VG Würzburg: Widerruf und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe bei fehlendem Liquiditätsengpass und zweckwidriger Verwendung
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1530
VG Würzburg: Keine Anrechnung von Personalkosten bei der Ermittlung des betrieblichen Liquiditätsengpasses für Corona-Soforthilfe
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1464
VG Würzburg: Widerruf einer gewährten Soforthilfe Corona wegen Zweckverfehlung
Urteil vom 13.01.2025 – W 8 K 24.641
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, Auslegung des Bewilligungsbescheides, maßgeblicher Zeitpunkt des Bescheidserlasses, Betrachtung „ex post“ im Nachhinein, Förderung nur für tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass, intendiertes Widerrufsermessen, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verfristung, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, Rückzahlungsverpflichtung, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren, maßgebliches Verhalten der zuständigen Behörde in ihrem Kompetenzbereich, mögliche europarechtliche Auswirkungen aufs Widerrufsverfahren, keine andere Beurteilung durch Bericht des Bundesrechnungshofs, Widerruf von Subventionen, Zweckverfehlung der Förderung, Verwaltungspraxis, Vertrauensschutz, Gleichbehandlungsgrundsatz
Gerichtsbescheid vom 07.04.2026 – W 8 K 25.235
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, keine Berücksichtigung von Personalaufwendungen, keine Differenzierung nach personalintensiven Branchen, intendiertes Widerrufsermessen, kein Ausnahmefall, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, Rückzahlungsverpflichtung, keine Entreicherung, Zweckverfehlung, Rückforderung, Widerruf der Bewilligung, Personalkosten, Vertrauensschutz
Urteil vom 28.04.2026 – W 8 K 25.66